Wenn das Kind nicht will...

Umgang - Verweigerung / Widerstand - Problem (UVWG) oder Eltern-Kind-Entfremdung? Mit was habe ich es eigentlich zu tun?

Die aller meisten Trennungskinder kommen früher oder später an den Punkt, an dem sie keine “Lust” mehr haben, den Umgang mit dem nicht betreuenden Elternteil wahrzunehmen. Manchmal kann das “nur” den Umfang des Umgangs betreffen, manchmal wollen sie gar nicht mehr.

Dies kann zahlreiche Gründe haben. Angefangen von Bequemlichkeit und der Tatsache, dass es “sich im eigenen Bett besser schläft”, das Essen, das man gewohnt ist manchmal einfach besser schmeckt, die Freunde und die eigenen Sachen halt dann doch meist beim betreuenden Elternteil sind, über den Fakt, dass es zwar total Spaß macht, ein mit lauter tollen Erlebnisse gefülltes Wochenende mit dem anderen Elternteil zu erleben, da dieser sich als “Bespaßungs-Elternteil” versteht, dies aber auf Dauer echt anstrengend ist, bis hin zu Erziehungsfehlern beider oder eines Elternteils.

Regelmäßig zwischen zwei Haushalten hin und her zu wechseln ist emotional, sozial und manchmal auch körperlich anstrengend für das Kind. Das zu leugnen trägt nicht dazu bei,Lösungen zu finden. Darum ist es meiner Erfahrung nach wichtig anzuerkennen, dass von dem Kind viel abverlangt wird.

Und dennoch sind die Vorteile des regelmäßigen und kontinuierlichen Umgangs mit BEIDEN Elternteilen so groß, dass die meiner Erfahrung nach beste Einstellung beider Elternteile sein sollte, dass Umgänge “geheiligt” sind und nur in den absoluten Ausnahmesituationen ausgesetzt werden sollten.

Dies stellt aber den haupt-betreuenden Elternteil manchmal vor große Herausforderungen, da es dessen Verantwortung ist, den Umgang nicht nur zu ermöglichen und zu fördern, sondern das Kind im Notfall sogar zum Umgang zu “zwingen”. Dabei verstehe ich Zwang im Sinne der “Zahnarzt-” oder der “Schulbesuch-“Frage. Ich bin in anderen Beiträgen auf das Thema “erzwungener” Umgang eingegangen und möchte darauf verweisen.

Was aber tun, wenn ein Kind beispielsweise behauptet, man müsse es mit Gewalt aus dem Zimmer tragen, damit es zum anderen Elternteil geht, vielleicht sogar mit Selbstmord oder Weglaufen droht?

Kinder und Jungendliche verweigern aus vielen Gründen den Umgang. Wichtig ist nur die Haltung der Eltern, damit dies nicht in EKE umschlägt…

Wichtig ist, wie die Eltern auf den Widerstand oder die Verweigerung sowie auf Androhungen des Kindes oder Jugendlichen reagieren.

Dies sind Drohungen, die kein Elternteil auf die leichte Schulter nehmen kann oder sollte und die aller meisten Eltern wissen nicht, wie sie dem begegnen können, ohne dem Kind zu schaden und in der Selbstwirksamkeit so zu stören, dass es dem Kindeswohl massiv widerspricht.

Leider entsteht an dieser Stelle bei dem sogenannten umgangsberechtigten Elternteil oft der Verdacht, es würde sich bei der Dynamik um Eltern-Kind-Entfremdung handeln und es kann passieren, dass der umgangsberechtigte Elternteil glaubt oder vermutet, es sei böswilliger Vorsatz des “favorisierten” Elternteils, dass das gemeinsame Kind sich so verhält.

Oft erschüttert ein Umgangs-Verweigerungs-Problem extrem stark das Vertrauen der Eltern ineinander und im schlimmsten Fall enden sie mit einem Streit um das Sorgerecht vor Gericht und das Kind fühlt sich in der Tat gezwungen, zwischen den Eltern entscheiden zu müssen.

Darum gilt es, sich möglichst schnell und möglichst sogar auch gemeinsam gute professionelle Beratung zu holen, damit aus einem Verweigerungs-Problem nicht Eltern-Kind-Entfremdung entsteht.

Es gibt nicht nur sehr gute Kurse, die betroffene Eltern in fast allen Städten in Deutschlands besuchen können (einer hiervon ist der Kurs “Kinder im Blick”, der von der Caritas angeboten wird), sondern darüber hinaus kann man unzählige gute öffentliche und private Beratungen wahrnehmen.

Für Fragen, Literatur-Empfehlung und Vermittlung stehe ich gerne zur Verfügung.

Carolyn Steen – Psychologische Lebensberatung, Coaching, Krisenintervention, Trennungs- und Scheidungsberatung – Im Mittelpunkt des Lebens